Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Seit Corona können öffentlich-rechtliche Medien auch Podcast. Diesen Eindruck könnte man zumindest angesichts des Hypes um Deutschlands Virologen Nr. 1 Christian Drosten und seinen NDR-Podcast bekommen. Dabei bieten öffentlich-rechtliche Radiosender schon lange zahlreiche Podcast-Formate als Download an. Schon vor Corona war Mai Thi Nguyen-Kim mit ihrem FUNK-Format „Mailab“ ein öffentlich-rechtlicher Wissenschaftspopstar. Obwohl keine Virologin, erzielen ihre Videos zum einzigen Thema dieser Tage – unter anderem ihr „Virologen-Vergleich“ – Reichweiten im Millionen-Bereich.
Am Ende dieses Vergleichs hat Nguyen-Kim sogar mit Drosten ein Hühnchen zu rupfen, bei dem es nicht um das Virus, sondern um die mediale Rolle von Expert:innen und die Frage nach politischen Ableitungen auf Basis ihrer Einschätzungen geht. Drosten wird darin u.a. wie folgt zitiert (ca. ab Minute 14:45):
„Kein Wissenschaftler will überhaupt so Dinge sagen wie ‚diese politische Entscheidung, die war richtig’ oder ‚diese politische Entscheidung, die war falsch’ oder ‚diese politische Entscheidung muss jetzt als nächstes getroffen werden’. Sie hören das von keinem seriösen Wissenschaftler. Und dennoch wird weiterhin immer weiter das Bild des entscheidungstreffenden Wissenschaftlers in den Medien produziert. Und wir sind, glaube ich, hier langsam an einem Punkt, wo dann demnächst auch die Wissenschaft in geordneter Weise den Rückzug antreten muss, wenn das nicht aufhört.“
Nguyen-Kim hakt hier ein, sorgt für ein wenig öffentlich-rechtlichen Binnenpluralismus und warnt vor so einem Rückzug:
Auch wenn die Politik am Ende natürlich die Entscheidungen treffen muss, so sollten wir die Bewertungen der Entscheidungen (…) nicht nur anderen Politikern und Journalisten überlassen, sondern auch den Experten. Und wenn das öffentlich passiert, profitieren wir alle von der Expertise. (…) Deswegen, liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, bitte natürlich keinen geordneten Rückzug aus den Medien antreten.
Abgesehen davon, dass ich in dieser Frage ganz klar „Team Nguyen-Kim“ bin, würde ich in meiner Kritik an Drostens Position noch weiter gehen. Gerade weil Christian Drosten in seinem Podcast große und ehrenwerte intellektuelle Vorsicht walten lässt, die Vorläufigkeit seiner Analysen und Einschätzungen sowie die Grenzen seiner Expertise betont, ist er als Experte so glaubwürdig. Diese Glaubwürdigkeit wiederum macht seine Einschätzungen in polit-medialen Diskursen – Entscheidungsfindungsprozessen – enorm wirkmächtig. Die Grenzen zwischen entscheidungsinformierend und entscheidungstreffend sind dementsprechend fließend.
Grundlegende Fragen von „Neutralität“ und „Haltung“
Diese Auseinandersetzung betrifft aber noch ein viel grundlegenderes Thema, mit dem Medien im Allgemeinen und öffentlich-rechtliche Angebote im Speziellen immer (wieder) und auch jenseits von Corona-Berichterstattung konfrontiert sind: dem Anspruch „neutral“ und „objektiv“ zu berichten. Genau das fordert zum Beispiel der Marburger Medienwissenschaftler Andreas Dörner in einem kürzlich veröffentlichten Beitrag für die Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema „Gemeinsamer Gesprächsraum. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Diskurs fördert“ (PDF) vehement ein.
Wie schon der Titel nahelegt, ist Dörner ein Befürworter eines starken öffentlich-rechtlichen Angebots. Ihm zufolge haben „in einer zunehmend segmentierten und polarisierten Gesellschaft vor allem die Öffentlich-Rechtlichen das Potenzial, als neutrale und unabhängige Institution integrativ und vermittelnd zu wirken.“ Deshalb sei es so wichtig, dass diese „möglichst neutral und objektiv eine verlässliche Wissensbasis liefer[n]“, während gleichzeitig „Neutralität und Objektivität ein kostbares Kapital darstellen“ würden. Öffentlich-rechtlichem Haltungsjournalismus erteilt Dörner eine klare Absage, denn diesen „sollte es nur da geben, wo er als kommentierende Bewertung auch klar gekennzeichnet ist.“
Die Parallelen zu Drostens Ideal von neutralen, vermeintlich haltungslos informierenden Expert:innen sind hier klar erkennbar. Ich fürchte jedoch, dass Dörner mit so einem Anspruch – entgegen seiner Intention – öffentlich-rechtlichen Medien einen Bärendienst erweist.
Wertfreien Journalismus und wertfreie Wissenschaft gibt es nicht
Erstens ist „Neutralität und Objektivität“ kein „kostbares Kapital“, es ist ein Ding der Unmöglichkeit. Alleine schon die Entscheidung, etwas – und alles andere damit notwendigerweise nicht – zum Thema zu machen, ist eine normative, wertbasierte Entscheidung. Selbst wenn ich widerstreitenden Positionen Raum gebe, erfordert auch das eine Auswahl – ganz abgesehen von Problemen wie „false balance“, also dem Eindruck von Gleichwertigkeit von keineswegs vergleichbaren Positionen (z.B. wenn Aussagen einer Klimaforscherin jenen eines Klimawandel-Leugners gegenüber gestellt werden). Nicht nur öffentlich-rechtliche Medien können an so einem Anspruch nur scheitern, was wiederum Kritik an ihrer Berichterstattung (allzu) einfach macht.
Zweitens taugt „Neutralität und Objektivität“ in vielerlei Hinsicht nicht einmal als unerreichbares Ideal oder Ziel für öffentlich-rechtliche Medien – auch wenn der Begriff der „Objektivität“ im Rundfunkstaatsvertrag steht. Öffentlich-rechtliche Medien folgen einem grundgesetzlich fundierten, demokratischen Auftrag, um gem § 11 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)
durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
All das basiert auf einer klaren politischen Haltung, die beispielsweise deliberative Demokratie sowie Meinungsfreiheit und ‑vielfalt als prinzipiell erstrebenswert ansieht. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass es keine Neutralität gegenüber Angriffen auf ebendiese Prinzipien geben kann. Sie einzufordern wäre absurd.
Bedeutet das einen Freibrief für parteiliche Berichterstattung? Natürlich nicht. Es bedeutet die Einsicht in die Unmöglichkeit eines haltungslosen Journalismus ebenso wie die Unmöglichkeit einer wertfreien Wissenschaft und Experteneinschätzung. Gleichzeitig eröffnet genau diese Einsicht die Möglichkeit, über Werthaltungen und deren (bisweilen gescheiterte) Realisierung in öffentlich-rechtlichen Kontexten konkret zu diskutieren:
Wie gut werden die demokratischen Bedürfnisse der Gesellschaft mit dem derzeitigen Angebot bedient? Wie kann Binnenpluralismus im Auge einer Pandemie gelebt werden? Und wie müssen sich öffentlich-rechtliche Angebote ändern, um diesen Ansprüchen auch im Zeitalter digitaler Plattformöffentlichkeiten besser zu entsprechen?
